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Ausbildungsförderung

Grundsätzlich ist eine Berufsausbildung entweder vom Auszubildenden selbst oder von seinen Eltern zu finanzieren. Damit aber auch die Personen in den Genuss einer Ausbildung kommen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, die notwendigen Mittel aufzubringen, hat der Gesetzgeber das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erlassen.

Es soll gewährleisten, dass die betreffenden Personen eine staatliche Ausbildungsförderung zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts und der Berufsausbildung erhalten. Nach diesem Gesetz können Studierende sowie Schüler an allgemein bildenden Schulen, Abendschulen, Berufsaufbau-schulen, Fachoberschulen und Hochschulen entweder bei der Schule selbst oder bei der zuständigen Behörde einen schriftlichen Antrag auf Gewährung von Ausbildungsförderung, nach dem Gesetz kurz Bafög genannt, stellen.

Diese Leistungen können dann, wenn die finanziellen Voraussetzungen bei den Eltern gegeben sind, als eine Geldleistung, als Zuschuss oder als Darlehen, das eventuell verzinst werden muss, für einen gewissen Zeitraum gewährt werden.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/ausbildungsfoerderung/ausbildungsfoerderung.htm

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