(Aufwendungsersatz) ist die Erstattung der Vermögenswerte, die eine Person im Interesse einer anderen freiwillig eingebüßt hat. Die Aufwendungserstattung ist durch einzelne Rechtssätze in vielen Fällen besonders angeordnet.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/aufwendungserstattung/aufwendungserstattung.htm