Suche

Aufwandersatzanspruch

Mangelnde Fälligkeit der fremden Schuld kann dem Aufwandersatzanspruch nach § 1042 ABGB entgegengehalten werden. Dass der Anspruch “mit dem Aufwand entsteht und sofort fällig wird”, gilt also nur, soweit die Pflicht des anderen reichte, wobei die Frage nach Bestehen und Umfang dieser Pflicht des anderen eine Vorfrage des Ersatzanspruches nach § 1042 ABGB ist. Ist der Verkürzte für den Bereicherten, eine Schuld eingegangen, so kann er bei deren Fälligkeit Zahlung an sich verlangen. Das setzt aber wiederum voraus, dass jene Schuld, für die die Verbindlichkeit eingegangen wurde, ebenfalls fällig geworden ist.

Der Aufwandersatzanspruch ist subsidiär möglich.

Die Leistung wird erbracht, aber nicht an den Bereicherten (Dreipersonalität). Befreiung von einer gesetzlichen oder vertraglichen Pflicht.

Anspruchsausschluss

  • Schenkungswille
  • Rückgriffsnormen: § 1358, § 1422
  • eigene Pflicht
  • voreiliger Selbstverbesserung (strittig)

Gesetzesstelle § 1042 ABGB

„Wer für einen anderen eine Aufwand macht, den dieser nach dem Gesetz selbst hätte machen müssen, hat das Recht, Ersatz zu fordern“

Abgrenzung zu § 1358 ABGB

§ 1358 – Legalzession: Regelt den Rückgriff des Bürgen oder des Drittpfandbestellers gegenüber dem Hauptschuldner. Wer eine fremde Schuld zahlt, für die er haftet (etwa als Bürge, Drittpfandbesteller), nimmt nach § 1358 ABGB Regress, nicht nach § 1042 ABGB. Damit wird eine gesetzliche Zession der bezahlten Forderung angeordnet. Im Zeitpunkt der Zahlung geht die Forderung samt allfälliger Sicherheiten über, wenn kein Sicherungsverhältnis (zB Auftragsvertrag) mit dem Hauptschuldner besteht.

Einzelnachweise

  1. RIS Rechtssatznummer RS0115416
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

philipp-springer-profilbild-2
5,0
Rated 5,0 out of 5
Lessiak_Logo (1)

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter