Auftragsangelegenheiten

Von Auftragsangelegenheiten spricht man, wenn der Staat bestimmte Aufgaben nicht durch eigene Behörden erfüllt, sondern das Behördensystem der nachfolgenden Ebene damit beauftragt.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/auftragsangelegenheiten.php 29.09.2014

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