Sie sind hier:
- Ratgeber
- Diverses & Unsortiertes
- Aufgedrängte Bereicherung
Von einer aufgedrängten Bereicherung spricht man, wenn eine Bereicherung gegen den Willen des Bereicherten erfolgt und für ihn kein Interesse oder Wert hat. Die aufgedrängte Bereicherung kann bei der Unmöglichkeit der Herausgabe einen Anspruch auf Wertersatz wegen Unbilligkeit des Anspruchs ausschließen.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/aufgedraengtebereicherung.php 29.09.2014