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Mit Aufenthaltserlaubnis wird ein befristeter Aufenthaltstitel bezeichnet, der für bestimmte Aufenthaltszwecke erteilt wird. Als Zweck kommen z.B. in Betracht:
- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit
- familiäre Gründe
- humanitäre Gründe
Die Aufenthaltserlaubnis wird nach Einreise erteilt, so dass Voraussetzung für die Erteilung i.d.R. ein Visum ist. Dabei müssen schon bei Beantragung des Visums die für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis maßgeblichen Angaben gemacht werden.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/aufenthaltserlaubnis.php 29.09.2014