Asylwerber sind Personen, die bei einem Land dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, um Asyl, das heißt um Aufnahme und Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung, ersuchen.
Das Asylgesetz, das zuletzt mit 1. Januar 2006 novelliert wurde, regelt das Verfahren für Asylwerber.
Als Subsidiär Schutzberechtigte werden in Österreich Personen bezeichnet, deren Asylantrag abgewiesen wurde, die aber aus Gefahr für Leib oder Würde nicht abgeschoben werden dürfen.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerber#.C3.96sterreich 10.12.2014
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