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Asyl-Shopping

Im Kontext der Dublin-Verordnung, das Phänomen, dass ein Drittstaatsangehöriger einen Antrag auf internationalen Schutz in mehr als einem EU-Mitgliedstaat stellt, obwohl er oder ohne dass er, bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat Schutz erhalten hat.

Oberbegriff(e)

  • Sekundärmigration

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Dublin-Verordnung

Verwendungshinweis(e)

  1. Der Begriff Asyl-Shopping hat keine rechtliche Definition, wird aber im informellen Sinne wie auch in Mitteilungen der Europäischen Kommission (EU-KOM) verwendet. Er wird oft mit negativer Konnotation verwendet, da der Begriff einen Missbrauch des Asylverfahrens durch das Stellen mehr als eines Antrages auf internationalen Schutz in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten impliziert (Wahl des EU-Mitgliedstaats, der die attraktivsten sozialen, humanitären und wirtschaftlichen Standards gewährt).
  2. Eine andere Bedeutung versteht unter Asyl-Shopping den Vergleich mit und die Auswahl einer Asylregelung unter anderen (siehe hierzu European University Institute: the Development of the EU Asylum Policy: Revisiting the Venue-shopping Argument, http://www.eui.eu/Documents/RSCAS/Research/MWG/201011/10- 27-Kaunert.pdf).
  3. Das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen SEC /2008/ 2029 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX: 52008SC2029:EN:HTML) enthält nicht nur einige Beispiele, was unter dem Begriff „Asyl-Shopping“ zu verstehen ist, sondern auch eine Auswertung des Dublin-Systems (was die Dublin-Verordnung und die Eurodac-Verordnung und ihre Ausführungsbestimmungen umfasst).

Quelle

  • Abgeleitet vom EMN vom Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen SEK(2008) 2029, ergänzend zur Mitteilung der Europäischen Kommission über die künftige Asylstrategie, KOM(2008) 360 endg. ▶ (nicht auf Deutsch verfügbar)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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