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Arbeitsmigrant

Eine Person, die in einem Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzt, eine Tätigkeit gegen Entgelt ausüben wird, ausübt oder ausgeübt hat.

Synonym(e)

  • Ausländischer Arbeitnehmer
  • Wanderarbeiter
  • Wanderarbeitnehmer

Oberbegriff(e)

  • Wirtschaftsmigrant

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Arbeitsmigration
  • Gastarbeiter

Unterbegriff(e)

  • hochqualifizierter Migrant
  • Vertragsarbeitnehmer

Verwendungshinweis(e)

  1. Die OECD definiert „Arbeitsmigranten“ als Ausländer, die vom aufnehmenden Staat für den spezifischen Zweck, eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, die vom aufnehmenden Staat bezahlt wird, zugelassen werden. Die Länge ihres Aufenthalts ist in der Regel befristet wie auch die Art der Beschäftigung, die sie ausüben können, eingeschränkt ist.
  2. Für die Zwecke des EMN wird die UN-Definition bevorzugt, weil sie in der Literatur gebräuchlicher und auch umfassender ist, da sie insbesondere auch solche Wanderarbeitnehmer einschließt, die derzeit nicht beschäftigt sind, aber früher gearbeitet haben. Die Konvention schließt auch selbständige Arbeiter mit ein.

Quelle

  • Art.2(1) der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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