Der Annahmezwang ist im Währungsrecht die Verpflichtung, gesetzliche Zahlungsmittel (Scheidemünzen, Banknote) jederzeit zur Erfüllung einer Geldschuld anzunehmen.
Siehe auch
Kontrahierungszwang
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/annahmezwang/annahmezwang.htm