Akkreditierung

Der Europäische Binnenmarkt und der Globale Handel haben den Austausch von Waren und Dienstleistungen zum Ziel. Die weitgehende Liberalisierung des Warenverkehrs und der Dienstleitungen erfordert begleitende Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der auf den Markt gebrachten Waren bzw. der erbrachten Dienstleistungen. Anerkannte Prüfungen, Kalibrierungen und Zertifikate (Konformitätsbewertungen) geben Sicherheit, dass die in Verkehr gebrachten Produkte bzw. erbrachte Dienstleistungen den Harmonisierungsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft entsprechen.

Die Akkreditierung ist die formelle Anerkennung durch eine nationale Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die jeweils für sie geltenden Anforderungen an Qualifikation und Ausstattung erfüllt und sie damit als kompetent gilt. Die Akkreditierung erweist sich zunehmend als notwendige Grundlage für eine erfolgreiche Teilnahme am internationalen Wettbewerb.

Die österreichische Akkreditierungsstelle ist gemäß Akkreditierungsgesetz (AkkG) die Bundesministerin/der Bundesminister für Wirtschaft. Sie/Er hat die Organisationseinheit “Akkreditierung Austria” mit dieser Aufgabe betraut.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

alexander-stuecklberger

Videos

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.

Filter

Filter Search Results