Ist der Markt innerhalb der Grenzen eines einheitlichen Wirtschaftsgebiets (z.B. Europäische Union) im Gegensatz zum Außenhandelsmarkt.
- Art. 3 EUV sieht die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes vor
- Kernstück des Binnenmarktes sind die vier Grundfreiheiten
- Diese beinhalten das Verbot von Diskriminierungen sowie teilweise das Verbot von
Beschränkungen (welches durch den EuGH rechtlich fortentwickelt wurde)