Absolutheitsgrundsatz

Mit Absolutheitsgrundsatz wird im Sachenrecht der Grundsatz bezeichnet, dass alle dinglichen Rechte absolute Rechte sind die gegenüber jedermann wirken. Im Gegensatz dazu stehen die nur relativ wirkenden vertraglichen Rechte.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/absolutheitsgrundsatz.php 29.09.2014

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