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Schubhaft

Schubhaft ist ein Begriff aus dem Ausländerrecht. Es handelt sich um eine Freiheitsentziehung, die in festgelegten Situationen in Zusammenhang mit einer Abschiebung für eine bestimmte Dauer durch einen Richter angeordnet werden kann.

Die Inhaftierung von ausländischen Staatsbürgern unterliegt dem Verwaltungsrecht und wird seit 1. Jänner 2006 im „Bundesgesetz über die Ausübung der Fremdenpolizei, die Ausstellung von Dokumenten für Fremde und die Erteilung von Einreisetiteln Fremdenpolizeigesetz 2005–FPG“ vor allem §§ 76 bis 81 geregelt.

Fremde können festgenommen und angehalten werden Schubhaft, sofern dies notwendig ist, um das Verfahren zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes oder einer Ausweisung oder um die Abschiebung, die Zurückschiebung oder die Durchbeförderung zu sichern. Über Fremde, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, darf Schubhaft verhängt werden, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, sie würden sich dem Verfahren entziehen. Bei Minderjährigen ist das so genannte „gelindere Mittel“ etwa Meldepflichten vorzuziehen.

Die Haft wird von einem Beamten des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl mittels Bescheid angeordnet. Diese Behörde ist dem Bundesministerium für Inneres unterstellt. Die maximale Dauer der Schubhaft beträgt zehn Monate.

In der Regel wird die Schubhaft in einem Polizeianhaltezentrum vollzogen, das den Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes bzw. der Anhalteordnung unterliegt. Als zuständige Oberbehörde tritt das Bundesministerium für Inneres auf. In nur wenigen Fällen wird auf Justizanstalten zurückgegriffen. Die einzelnen Gefangenenhäuser haben eine stark unterschiedliche Kapazität zwischen 7 und ca. 300 Häftlinge.

Die Schubhaftpraxis wird heftig kritisiert. Das ”Committee for the Prevention of Torture” des Europarates CPT bezeichnete diese im letzten Jahresbericht 2005 wörtlich als „inakzeptabel“. http://www.cpt.coe.int/german.htm Bericht des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe CPT an die österreichische Regierung über seinen Besuch in Österreich Seite 57

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Abschiebehaft.C3.96sterreich 10.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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