Rechtsanwalt

Mit Rechtsanwältin wird die berufene und unabhängige Vertreterin und Beraterin in allen Rechtsangelegenheiten bezeichnet. Sie ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Entsprechend gilt für Anwältinnen das Gebot sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung der Rechtsanwältin erfordert, würdig zu erweisen.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/rechtsanwaeltin.php 24.10.2014

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