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„Pilnacek-Chats“ von öffentlichem Interesse

Wien (OTS) – Der Senat 2 des Presserats befasste sich mit dem Artikel „Justiz-Granden offenbaren in Chats: ‚Trump fehlt‘“, erschienen am 01.06.2021 auf „krone.at“. Nach Ansicht des Senats sind die darin veröffentlichten Chatnachrichten von öffentlichem Interesse, deren Veröffentlichung stellt somit keinen Ethikverstoß dar.

Im Artikel wird aus mehreren Chatnachrichten zwischen dem suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek und dem Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter zitiert. Der „Krone“ würde die Auswertung von Pilnaceks Mobiltelefon vorliegen, die Nachrichten von 2019 bis 2021 würden den Verdacht gegen Pilnacek erhärten und einen bedenklichen Zugang zum Rechtsstaat zeigen, heißt es im Vorspann. Anschließend wird u.a. eine Nachricht Brandstetters wiedergegeben, wonach sich die WKStA immer als „SPÖ-lastig“ äußere und er „als BM ernsthaft Ermittlungen (…) einleiten“ würde.

Danach wird angemerkt, dass die Chats auch ein spezielles Verständnis zum Umgang mit Kritik innerhalb der Justiz offenbaren würden. „Die WKStA tötet die Republik“, heiße es an einer Stelle. An einer anderen gehe es um eine Reform der Strafprozessordnung 2008, an der Pilnacek mitwirkte. In dem Zusammenhang wird Pilnacek wie folgt zitiert: „Uns fehlt Trump.“ Am Ende des Artikels wird auch Brandstetter nochmals damit zitiert, dass Pilnacek immer auf Türkis und Schwarz zählen könne.

Ein Leser wandte sich an den Presserat und kritisierte, dass im Artikel aus vertraulichen Akten zitiert werde, an deren Inhalt kein öffentliches Interesse bestehe.

Der Senat hält zunächst fest, dass die Kontrolle der staatlichen Gewalten eine der Kernaufgaben der Medien ist. Bei der wichtigen Rolle als „public watchdog“ gilt von Vornherein ein großzügiger Maßstab bei der medienethischen Beurteilung; dies trifft auch auf den vorliegenden Artikel zu, der ein politisch heikles Thema betrifft, nämlich die Unabhängigkeit der Justiz von der Politik.

Darüber hinaus betont der Senat, dass Spitzenbeamte – wie auch (ehemalige) Politiker – grundsätzlich weniger Persönlichkeitsschutz genießen als Privatpersonen. Allerdings ist auch Spitzenbeamten ein Privatbereich zuzugestehen, in dem sie sich unbeobachtet fühlen können und den die Medien respektieren müssen. Es ist sohin erforderlich, ein schutzwürdiges Interesse an der Vertraulichkeit einer Information gegen ein allfälliges Interesse der Öffentlichkeit daran sorgfältig abzuwägen (Punkt 10 des Ehrenkodex).

Der Senat weist darauf hin, dass es derzeit gegen die zitierten Personen strafrechtliche Ermittlungen gibt; der Verdacht auf Verletzung des Amtsgeheimnisses steht im Raum. Im Zuge der Ermittlungen wurden im Februar 2021 zwei Mobiltelefone Pilnaceks und ein Notebook Brandstetters sichergestellt; außerdem wurde Pilnacek in weiterer Folge als Sektionschef des Justizministeriums suspendiert. Nach der Entscheidungspraxis des Presserats ist gerade bei Verdachtsfällen von politischer Korruption oder Amtsmissbrauch die Presse- und Meinungsfreiheit weit auszulegen.

Bei den zitierten Chatnachrichten im Artikel handelt es sich um jene SMS, die im Zuge der Sicherstellung von Pilnaceks Mobiltelefonen an den Ibiza-Untersuchungsausschuss übermittelt und kurze Zeit später an die Medien weitergegeben wurden. Nach Auffassung des Senats sind diese Informationen für die Allgemeinheit von großem Interesse: Die SMS führten dazu, dass Brandstetter im Juni seinen sofortigen Rücktritt als Verfassungsrichter bekanntgab; kurze Zeit später sah Pilnacek sich außerdem dazu veranlasst, sich für die Nachrichten öffentlich zu entschuldigen. Schließlich wurde der Inhalt der SMS auch von zahlreichen Experten scharf kritisiert. Im Ergebnis erachtet der Senat die Inhalte der Chatnachrichten für den öffentlichen politischen Diskurs wichtig: Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse, sich über die Brisanz der Inhalte ein eigenes Bild zu machen. Zudem sind geheime Absprachen über mögliche Ermittlungen gegen eine Staatsanwaltschaft (hier: die WKStA) wie dies die SMS nahelegen, auch aus demokratiepolitischer Sicht von Relevanz.

Abschließend weist der Senat noch darauf hin, dass sich die SMS hauptsächlich auf Vorkommnisse in der Justiz beziehen und die Privatsphäre der Betroffenen – wenn überhaupt – lediglich berühren. Dass die Nachrichten zunächst nur bilateral ausgetauscht wurden und die beiden beteiligten Personen von einer vertraulichen Atmosphäre ausgegangen sind, tritt demgegenüber in den Hintergrund.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINES LESERS

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der drei Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig. Im vorliegenden Fall wurde der Senat 2 aufgrund einer Mitteilung eines Lesers tätig und teilt seinen medienethischen Standpunkt. Die Medieninhaberin von „krone.at“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt.

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