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Netzsperren: Regulierungsbehörde bestätigt Unverhältnismäßigkeit und Rechtswidrigkeit

Entscheidung bestätigt, dass IP-Sperren immer auch legale Websites bedrohen. Die ISPA begrüßt die Entscheidung und fordert Vorab-Prüfung nach Vorbild des Konsumentenschutzes.

Wien (OTS) – Die Verärgerung der Internet-Nutzer:innen war groß, als letzten Sommer Teile des Internets stundenlang lahmgelegt waren. Der Grund war, dass mehrere Inhaber von Musik- und Filmrechten die Internetanbieter aufgefordert hatten, eine Reihe von IP-Adressen zu sperren. Doch werden IP-Adressen häufig von mehreren Websites und anderen Internetdiensten geteilt, und daher auch legale Inhalte und Kommunikation blockiert. Jetzt hat auch die zuständige Behörde klar festgestellt: Das war rechtswidrig.

Die Internetanbieter begrüßen diese Entscheidung der Telekom-Control-Kommission (TKK): „Die Sperre von IP-Adressen ist völlig unverhältnismäßig, denn dabei besteht immer die Gefahr, auch legale Websites zu blockieren“, erklärt ISPA-Generalsekretär Stefan Ebenberger. „Die Rechteinhaber:innen betonen immer den Schutz von geistigem Eigentum. Das ist grundsätzlich richtig und wichtig. Aber was ist mit dem Eigentum an den zu Unrecht gesperrten Websites? Es müssen die Rechte aller geschützt werden, nicht nur die einer einzelnen Gruppe.“

ISPA-Generalsekretär Stefan Ebenberger: „Gesetzgeber muss endlich für Rechtssicherheit bei Netzsperren sorgen, statt die Verantwortung auf Internetanbieter abzuwälzen.“

Dabei gibt es in anderen Bereichen bereits eine Lösung für das Problem der Abwägung unterschiedlicher Rechte, sagt Ebenberger: „Wenn etwa Fake-Shops im Sinne des Konsumentenschutzes gesperrt werden sollen, wird diese Sperre im Vorhinein von der TKK auf ihre Recht- und Verhältnismäßigkeit geprüft. Ein Prozess, der für den Schutz von Konsument:innen angemessen ist, sollte auch für die großen Verwertungsgesellschaften und Filmproduzenten ausreichend sein. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, diese Ungleichbehandlung zu beenden und endlich für Rechtssicherheit bei Netzsperren zu sorgen, indem eine kompetente Behörde vorher prüft. Denn derzeit stehen die Internetanbieter vor der Wahl, ob sie sperren und ein Behördenverfahren riskieren, oder sich von den Rechteinhabern klagen lassen.“

Bemerkenswert an dieser Entscheidung der TKK ist auch das Amtsgutachten, auf das sie sich stützt. Darin wurde bestätigt, was die Internetanbieter seit Jahren sagen: Dass es technisch unmöglich ist, bei einer IP-Adresse im Vorhinein zu erkennen, welche anderen, legalen Websites diese ebenfalls nutzen. ISPA-Präsident Harald Kapper sagt dazu: „Endlich wurde berücksichtigt, was der Gesetzgeber ignorierte, nämlich die technischen Realitäten. Das ist wichtig, weil genau hier eine weitere Gefahr schlummert: IP-Sperren bergen immer das Risiko auch legale Inhalte oder Dienste zu sperren und bedrohen damit die Meinungs- und Informationsfreiheit aller Bürger:innen. Hier reden wir über zentrale Grundrechte einer demokratischen Gesellschaft, die im Einzelfall abgewogen werden müssen. Diese Verantwortung darf der Staat nicht länger auf die Internetanbieter, also private Unternehmen, abwälzen.“

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