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Nationalrat beschließt höhere Strafrahmen für Cybercrime-Delikte

Grünes Licht auch für Nachschärfungen im Jugendgerichtsgesetz

Wien (PK) – Der Nationalrat hat in seiner heutigen Sitzung mit Mehrheit eine Erhöhung der Strafrahmen für Cybercrime-Delikte beschlossen. Anpassungen im Jugendgerichtsgesetz, die mehrheitlich befürwortet wurden, bringen unter anderem verpflichtende Fallkonferenzen zur Vorbereitung auf die Entlassung bei Langzeitunterbringungen mit sich. Ein NEOS-Antrag zu diesem Thema blieb in der Minderheit.

Für eine Verlängerung der Zuständigkeit der Justizministerin für Ausnahmen von Russland-Sanktionen sprachen sich die Abgeordneten mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit aus.

Höhere Strafrahmen für Cybercrime-Delikte

Dem “erhöhten sozialen Störwert” verschiedener bestehender Cybercrime-Delikte wird künftig durch eine deutliche Erhöhung von Strafdrohungen Rechnung getragen, wie eine aktuelle Regierungsvorlage vorsieht. Das Hacken eines Computers wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe statt bisher sechs Monaten bedroht werden. Bei Cyber-Angriffen auf kritische Infrastruktur erhöht sich der Rahmen auf bis zu drei Jahre bzw. im Rahmen einer kriminellen Vereinigung auf bis zu fünf Jahre.

Mit den vorliegenden Änderungen im Strafgesetzbuch ist darüber hinaus auch bei den Straftatbeständen zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine Anhebung der Strafdrohungen vorgesehen. Zudem werden die Verletzung bzw. Auskundschaftung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen als Offizialdelikte ausgestaltet, um damit die geschädigte Person vom Kostenrisiko zu befreien, wenn sie die Strafverfolgung wünscht. Auch soll die geschädigte Person aufgrund der Sensibilität des Gegenstands darüber entscheiden können, ob gegebenenfalls überhaupt eine Strafverfolgung stattfinden soll. Angehoben wird überdies die Strafdrohung zur Verletzung von Berufsgeheimnissen.

Auch im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wird für die Straftatbestände zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine deutliche Anhebung der Strafdrohungen vorgesehen, nämlich von bisher drei Monaten Freiheitsstrafe auf ein Jahr. Damit soll auch die Umsetzung von EU-Vorgaben verbessert werden. Auch hier werden die Straftatbestände von Privatanklage- in Ermächtigungsdelikte umgewandelt.

Mit der Vorlage werden viele Bestimmungen im digitalen Raum verschärft und die Strafdrohungen an jene bei Begehungen in der “echten Welt” angepasst, sagte Agnes Sirkka Prammer (Grüne).

Die enorm angestiegenen Cybercrime-Delikte haben Handlungsbedarf ergeben, zeigte sich auch Sabine Schatz (SPÖ) überzeugt. Trotz ihrer Zustimmung zur Erhöhung der Strafrahmen meinte Schatz, dass das nicht ausreichen werde, sondern es auch mehr Ressourcen für Aufklärung und Prävention brauche. Als einen richtigen Schritt erachtet auch Harald Stefan (FPÖ), dass die Strafrahmen erhöht werden. Zudem werde eine Bündelung bei den Landesgerichten eine bessere Verfolgung der Straftaten ermöglichen.

Klaus Fürlinger (ÖVP) hob unter anderem hervor, dass Unternehmen bisher auf eigene Kosten nachweisen mussten, dass ein Schaden in diesem Bereich entstanden sei. Nachdem diese Angelegenheiten jetzt zu Ermächtigungsdelikten werden, entlaste das auch Geschädigte.

Nachschärfungen im Jugendgerichtsgesetz

ÖVP und Grüne wollen mit Änderungen im Jugendgerichtsgesetz (JGG) punktuell Regelungen nachschärfen, die 2022 durch das Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz vorgenommen wurden, aber erst mit 1. September 2023 in Kraft treten werden.

So werden bei Langzeitunterbringungen von über zehn Jahren in Zukunft verpflichtende Fallkonferenzen stattfinden, um Untergebrachte bestmöglich auf eine bedingte Entlassung vorzubereiten. Eine solche Fallkonferenz soll zumindest alle drei Jahre stattfinden. Die Unterbringung eines gefährlichen terroristischen Straftäters oder einer Straftäterin in einer Anstalt für gefährliche Rückfalltäter:innen wegen einer Jugendstraftat wird entsprechend der Bestimmung im StGB mit zehn Jahren befristet, sodass eine eigene Regelung im JGG entfallen soll.

Klargestellt werden soll unter anderem weiters, dass auch im Hauptverfahren die Möglichkeit besteht, anstelle eines kinder- und jugendpsychiatrischen Sachverständigen ersatzweise auch einen Sachverständigen der klinischen Psychologie des Kindes- und Jugendalters beizuziehen. Der Prüfung, ob die strafrechtliche Unterbringung aufrechtzuerhalten ist, muss jedenfalls ein Gutachten zugrunde liegen. Für den Fall, dass Gerichte bereits im Vorgriff auf die neuen Regelungen die Entlassung für einen Zeitpunkt ab 1. September 2023 ausgesprochen haben, wird ausdrücklich im Gesetz angeordnet, dass derartige Beschlüsse ohne Wirkung sind.

Die NEOS zielten mit einem Antrag auf konkrete Maßnahmen der Justizministerin in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen und Organisationen zur begleitenden Unterstützung und Betreuung für jene im Maßnahmenvollzug untergebrachte Personen ab, für die ab dem 1. September 2023 die Voraussetzungen der Unterbringung nicht mehr vorliegen.

Ruth Becher (SPÖ) meinte, es werde bei der Novelle der Koalitionsparteien ein zentrales Problem außer Acht gelassen, nämlich, was nach der Entlassung passiere. Sie lehne die Novelle daher ab. Aus Sicht von Christian Lausch (FPÖ) gehöre das gesamte Gesetz wieder “zurück an den Start”, zumal es ein “Chaos” sei und die österreichische Bevölkerung damit gefährdet würde. Fallkonferenzen seien viel zu wenig. Im Maßnahmenvollzug müsse es eine stufenweise Entlassung geben, um ehemalige Straftäter:innen behutsam auf die Freiheit vorzubereiten, so Lausch. Johannes Margreiter (NEOS) bezeichnete es als “beschämendes Drama”, was hier passiere. Es brauche eine Maßnahmenvollzugsreform, die den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird.

Agnes Sirkka Prammer (Grüne) wiederum sieht einen guten Weg gefunden, um beiden Umständen Rechnung zu tragen – und zwar sowohl dem Sicherheitsgedanken als auch den Rechten der Betroffenen. Gudrun Kugler (ÖVP) betonte, dass damit die Höchstgrenze von 15 Jahren Unterbringung abgeschafft werde. Somit werde auch ein längerer Aufenthalt möglich. Dass man sich nunmehr für Fallkonferenzen entschieden habe, stelle eine ordentliche Lösung dar.

Man habe mit der ursprünglichen Maßnahmenvollzugsreform im vergangenen Jahr 50 Jahre Stillstand in diesem Bereich beendet, unterstrich Justizministerin Alma Zadić. Es gehe genau darum, dass nur jene, die psychisch krank und auch gefährlich sind, in den Maßnahmenvollzug kommen und jene, die behandelt werden müssen, in den gesundheitlichen Bereich. Dazu komme jetzt ein Entlassungsmanagement für Personen, die aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden sollen. So werde dafür gesorgt, dass in Fallkonferenzen geprüft wird, ob die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung gegeben sind.

Zuständigkeit für Ausnahmen von Russland-Sanktionen

Gemäß den geltenden Russland-Sanktionen ist es der öffentlichen Hand grundsätzlich verboten, Aufträge oder Konzessionen an Personen, Organisationen oder Einrichtungen aus der Russischen Föderation zu vergeben bzw. derartige Aufträge oder Konzessionen fortzuführen. Allerdings können die einzelnen EU-Staaten laut entsprechender EU-Verordnung für bestimmte, taxativ aufgezählte Bereiche Ausnahmen festlegen bzw. genehmigen. In Österreich hat der Nationalrat im Oktober 2022 beschlossen, dass für solche Genehmigungen das Justizministerium zuständig ist, wie etwa Corinna Scharzenberger (ÖVP) erläuterte. Mit einem Initiativantrag von ÖVP und Grünen wird diese derzeit bis 31. Dezember 2023 befristete Regelung nun bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Christian Ragger (FPÖ) meinte allerdings, dem nicht zustimmen zu können, zumal die Zuständigkeit bis Ende 2025 über die Gesetzgebungsperiode hinaus eine Präjudiz für den/die künftige:n Justizminister:in schaffen würde. Christian Drobits (SPÖ) wies darauf hin, dass die SPÖ bereits bei der ursprünglichen Vorlage mitgestimmt hatte, also werde sie auch heute bei der Verlängerung die Zweidrittelmehrheit sichern.

Michel Reimon (Grüne) warf der SPÖ Zwiespältigkeit vor und dass sie heute nicht aus Überzeugung mitstimme. Stephanie Krisper (NEOS) kritisierte unter anderem, dass das Innenministerium, das Finanzministerium und das Außenministerium offenbar wenig Dynamik an den Tag legen würden, was die Umsetzung der Sanktionen betrifft. Umgekehrt orte sie sehr wohl eine Dynamik, wenn es um Ausnahmen geht. Außerdem sei die Novelle zum Sanktionengesetz “fixfertig”, sprach sie sich dafür aus, diese nun auch ins Parlament zu bringen. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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