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Das Urheberrecht muss das Recht der Urheber/innen bleiben

„Zetteln einzelne Künstlerverbände einen Verteilungskampf an?”

Wien (OTS) – Angeblich sollen “einzelne Künstlerverbände einen Verteilungskampf anzetteln, der auf eine Umverteilung dieses Kuchens zulasten der Kreativunternehmen abzielt” heißt es auf der Website der Allianz Zukunft Kreativwirtschaft (www.allianz-zukunft-kreativwirtschaft.at, nachfolgend kurz: Allianz). Die Kreativwirtschaft besteht aus den Kunstschaffenden einerseits und den Vermarktern bzw. Verkäufern der Kunstwerke andererseits. Während der Markt der Kunstwerke floriert, leben die allermeisten Kunstschaffenden von nichts. Musikinterpret/inn/en beispielsweise gehen meist völlig leer aus, selbst bei millionenfachen Nutzungen ihrer Leistungen im Internet. Ohne Künstler/innen gibt es keine Kunst, also nicht jenen „Rohstoff”, von dem die gesamte Kreativwirtschaft lebt. Die Kunstschaffenden wollen nur ihren Anteil daran.

Die im Jahr 2020 gegründete Initiative Urhebervertragsrecht (nachfolgend kurz: Initiative) ist ein branchenübergreifender Zusammenschluss österreichischer Künstler/innen-Vereinigungen aus den Sparten Literatur, Musik, Film und bildende Kunst, der sich für eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheber(vertrags)rechts in Österreich einsetzt. Dies nicht nur, aber vor allem auch in Hinblick auf die bevorstehende Novellierung des Urheberrechtsgesetzes im Rahmen der UrhG-Novelle 2021. Im Zuge dieser Novelle sind die Bestimmungen der Binnenmarkt-Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2019 umzusetzen.

Über die zwingenden Vorgaben der Richtlinie hinaus erarbeitet die Initiative weitere Vorschläge zur Stärkung der typischerweise schwächeren Verhandlungsposition der Kunstschaffenden gegenüber ihren Vertragspartnern (Verlage, Labels, Filmproduzent/innen, Rundfunkanstalten, Streaming-Plattformen und sonstige Verwerter/innen) und zur Verbesserung der Vergütungssituation von Künstlerinnen und Künstlern.

Die Anliegen und Vorschläge der Initiative sind unter www.urhebervertragsrecht.at abrufbar.

Die Vorschläge zum Urhebervertragsrecht sind daher für alle Schriftsteller/innen, Übersetzer/innen, Komponist/innen, ausübende Musiker/innen, Filmschaffende, Schauspieler/innen, bildende Künstler/innen und viele andere Urheber/innen und ausübende Künstler/innen in Österreich von besonderer Relevanz. Die Vorschläge zu neuen Vergütungsansprüchen sollen insbesondere eine Verbesserung der Abgeltung von Online-Nutzungen von Werken und Leistungen – sowohl auf Download- und Streaming-Diensten (Spotify, Apple Music, Amazon Prime, Deezer, iTunes, Flimmit, Maxdome, etc.) als auch den großen Online-Plattformen (YouTube, Facebook, Instagram, etc.) – für Urheber/innen und ausübende Künstler/innen zur Folge haben.

Die vorgeschlagenen Gesetzestexte stellen aus Sicht der Initiative einen ausgewogenen Vorschlag dar, der die berechtigten Interessen der Verwerter- und Nutzerseite (Filmproduzenten, Tonträgerhersteller, Rundfunkanstalten, Streaming- und Download-Dienste, kleine und große Online-Plattformen, Kabelnetzbetreiber, Bibliotheken, etc.) entsprechend berücksichtigt.

Ziel der Initiative ist es daher nicht, einen Verteilungskampf zu Lasten der Kreativwirtschaft in Österreich anzuzetteln, sondern eine bestmögliche Umsetzung der Vorgaben des europäischen Gesetzgebers zum Vorteil aller Rechteinhaber/innen – Kunstschaffende und Kreativwirtschaft – zu erreichen.

Dabei ist besonders hervorzuheben, dass neben der Kreativwirtschaft auch deren Basis, nämlich die Kunstschaffenden selbst, an der Wertschöpfung für Online-Nutzungen – sowohl auf den großen Online-Plattformen wie YouTube, Facebook & Co., als auch Streaming Diensten wie Spotify, iTunes & Co. – zukünftig angemessen zu beteiligen sind.

Die Initiative fordert daher eine umfassende und zeitgemäße Reform des Urheberrechts, die den technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre gerecht wird. Da gerade das Urhebervertragsrecht in Österreich seit Jahrzehnten unterentwickelt ist, fordert die Initiative eine solche Umsetzung durch den österreichischen Gesetzgeber, die dem Namen auch gerecht wird, anhand des Vorbilds vieler europäischer Mitgliedstaaten (Frankreich, Deutschland, Niederlande, etc.).

Die Initiative stimmt mit der Position der Allianz überein, dass die Wertschöpfungslücke, die durch die marktmächtigen Internet-Plattformen aus dem Silicon Valley entstanden ist, dringend geschlossen werden muss. Dieser „Value Gap“ betrifft jedoch die Kunstschaffenden gleichermaßen wie die Kreativwirtschaft. Urheberrechtlich geschützter Content wird – nicht nur, aber gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, aufgrund des Ausfalls von Live-Auftritten, Schließung von Theatern und Kinos, etc. – auf Online-Plattformen und Streaming-Diensten mehr genutzt, als jemals zu vor. Diese seit Jahren gesteigerte Nutzung im Online-Bereich spiegelt sich jedoch in den Vergütungen der Kunstschaffenden nicht entsprechend wider.

Die Initiative stimmt mit der Position der Allianz weiters überein, dass bei der Umsetzung der Vorgaben des europäischen Gesetzgebers die Grundrechte der Userinnen und User zu beachten sind. Sie bekennt sich deshalb freilich auch zum Recht auf freie Meinungsäußerung und zum Verbot der Zensur, auch im Internet. Die Vorschläge der Initiative (z.B. Vergütungsanspruch für Online-Nutzungen) haben daher ganz klar die Online-Plattformen im Fokus – diese sollen zur Kassa gebeten werden, nicht die Userinnen und User.

Autor Gerhard Ruiss (IG Autorinnen und Autoren) stellt zur Kritik der Allianz klar: „Die Vertragsfreiheit ist durch unsere Vorschläge nicht gefährdet. Privatautonomie kann es jedoch nur dann geben, wenn sich bei Vertragsverhandlungen zwei gleichberechtigte Partner gegenüberstehen und ein Verhandeln auf Augenhöhe möglich ist. In der Praxis ist dies oft nicht der Fall. Es läuft vielmehr nach dem Motto „Friss oder stirb“ bzw. „Entweder machst Du den Job zu diesen Konditionen, oder halt ein anderer“.

Filmemacher Fabian Eder (Dachverband der Filmschaffenden) erläutert: „Durch eine kollektive Aushandlung fairer Vertragsbedingungen durch repräsentative Organisationen (Berufsverbände, etc.), wie wir sie vorschlagen und wie sie in vielen anderen europäischen Staaten schon lange Usus ist, wird die Vertragsfreiheit nicht gefährdet, sondern in Wahrheit erst auf eine ausgeglichene Grundlage gestellt. Auch im Arbeitnehmer/innenschutzrecht, im Konsument/innenschutzrecht, im Mietrecht und vielen anderen Bereichen gibt es Rahmenbedingungen durch kollektive Vertretungen – warum sollte das gerade im Urheberrecht nicht möglich bzw. zulässig sein?“

Musiker Peter Paul Skrepek (Musikergilde) ergänzt: „Interpret/innenrechte im Online-Bereich wurden in der EU-Richtlinie 2019 ausdrücklich anerkannt. Der Anspruch auf Abgeltung muss auch im österreichischen Gesetz eindeutig festgeschrieben werden. Unsere eigene Verwertungsgesellschaft wird diese Rechte kollektiv wahrnehmen, damit das Geld tatsächlich bei den ausübenden Künstler/innen ankommt. In der Schweiz funktioniert das bereits und auch der aktuell in Deutschland vorliegende Entwurf geht genau in diese Richtung.“

Gernot Schödl (Koordinator der Initiative) schließt: „Was Transparenzverpflichtungen betrifft, will niemand ein Administrationsmonster für die Kreativwirtschaft schaffen. Nur dort, wo Verwertungen von Werken und Leistungen auch tatsächlich stattfinden, soll eine regelmäßige Berichtspflicht bestehen und auch nur gegenüber jenen Kunstschaffenden, die einen wesentlichen Beitrag zum Werk geleistet haben. Insofern muss sich niemand vor unseren Vorschlägen fürchten.“

Die Initiative hat Vertreter/innen der Kreativwirtschaft zu einem ersten „Round Table“ am 20. Oktober 2020 geladen. Durch diesen soll auch die Vorgabe des europäischen Gesetzgebers, Stakeholder-Dialoge auf nationaler Ebene zu führen, umgesetzt werden. Ziel des Round Tables ist es, einen konstruktiven Diskurs zwischen den Verbänden der Kunstschaffenden (Urheber/innen und ausübende Künstler/innen) und den Verbänden der Produzenten und Verlage (der Verwerterseite) über die behandelten Themen zu führen und mögliche inhaltliche Übereinstimmungen und/oder Kompromisse bei den jeweiligen Positionen zu finden.

Über die Initiative Urhebervertragsrecht

Die Initiative Urhebervertragsrecht vertritt die Interessen von mehr als 300.000 Kunstschaffenden in Österreich – Schriftsteller/innen, Übersetzer/innen, Komponist/innen, ausübende Musiker/innen, Filmschaffende, Schauspieler/innen, bildende Künstler/innen und viele andere Urheber/innen und ausübende Künstler/innen.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeitsgemeinschaft der Initiative Urhebervertragsrecht
z.H. Mag. Gernot Schödl, LL.M., Löwelstrasse 14, 1010 Wien
E-Mail: info@urhebervertragsrecht.at
Web: www.urhebervertragsrecht.at

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