Art. 6
Art. 6 Artikel 6
Fassung: 1. Mai 2008 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 6 Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowakei)?
- KernaussageArt. 6 Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowakei) behandelt "Artikel 6" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Ein „klassifizierter Vertrag“ ist ein Vertrag zwischen einer staatlichen Stelle oder einem Unternehmen aus dem Staat...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Artikel 6
Klassifizierte Verträge
(1) Ein „klassifizierter Vertrag“ ist ein Vertrag zwischen einer staatlichen Stelle oder einem Unternehmen aus dem Staat der einen Vertragspartei (Auftraggeber) und einer staatlichen Stelle oder einem Unternehmen aus dem Staat der anderen Vertragspartei (Auftragnehmer), dessen Erfüllung den Zugang zu klassifizierten Informationen oder deren Herstellung voraussetzt.
(2) Die zuständigen staatlichen Stellen der Vertragsparteien teilen einander auf Anfrage mit, ob eine gültige Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt oder ob ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wurde.
(3) Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer und der für diesen zuständigen staatlichen Stelle die zur Erfüllung des klassifizierten Vertrags nötigen Sicherheitserfordernisse, einschließlich einer Liste der klassifizierten Informationen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 6 Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowakei) in einfachen Worten?
Art. 6 Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowakei) behandelt "Artikel 6" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Mai 2008 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 16. September 2014
- Fassung seit
- 1. Mai 2008
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 21:37
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