Staatsverträge

Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Lettland)

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Lettland betreffend die polizeiliche Zusammenarbeit

Vertrag – LettlandFassung seit 1. April 2004RIS-Stand 29. September 2014

RIS-Gesetzesnummer 20003329 · BGBl. III Nr. 19/2004 · 49/11 Internationale Sicherheit · Original im RIS öffnen

Art. 3

Art. 3 Artikel 3

Fassung: 1. April 2004 bis laufend

Artikel 3

Zuständige Behörden

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuVerfahren und Zuständigkeit, Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
29. September 2014
Fassung seit
1. April 2004
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
3. Oktober 2026 04:48
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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