Verordnungen

Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2022

Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), mit der Richtsätze für die Abgeltung der Wertminderung von Liegenschaften und Objekten durch Leitungsrechte und Standortrechte festgelegt werden – Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2022 (WR-V 2022)

WR-V 2022VerordnungFassung seit 14. Dezember 2022RIS-Stand 14. Dezember 2022

RIS-Gesetzesnummer 20012107 · BGBl. II Nr. 454/2022 · 91/01 Fernmeldewesen · Original im RIS öffnen

§ 13

§ 13 Inkrafttreten

Fassung: 14. Dezember 2022 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 13 WR-V 2022?

  • Kernaussage§ 13 WR-V 2022 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist auf Sachverhalte...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Inkrafttreten

§ 13. (1) Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich ab ihrem Inkrafttreten ereignen.

(2) Die Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2019 (WR-V 2019), BGBl. II Nr. 310/2019, ist auf Sachverhalte, die sich bis zu ihrem Außerkrafttreten ereignet haben, weiterhin anzuwenden.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 13 WR-V 2022 in einfachen Worten?

§ 13 WR-V 2022 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 14. Dezember 2022 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
14. Dezember 2022
Fassung seit
14. Dezember 2022
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
30. August 2026 12:03
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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