Verordnungen

Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2022

Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), mit der Richtsätze für die Abgeltung der Wertminderung von Liegenschaften und Objekten durch Leitungsrechte und Standortrechte festgelegt werden – Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2022 (WR-V 2022)

WR-V 2022VerordnungFassung seit 14. Dezember 2022RIS-Stand 14. Dezember 2022

RIS-Gesetzesnummer 20012107 · BGBl. II Nr. 454/2022 · 91/01 Fernmeldewesen · Original im RIS öffnen

§ 7

§ 7 Richtsatz 3 – Inhouse-Infrastruktur

Fassung: 14. Dezember 2022 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 7 WR-V 2022?

  • Kernaussage§ 7 WR-V 2022 behandelt "Richtsatz 3 – Inhouse-Infrastruktur" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Leitungsrechte für Inhouse-Infrastruktur (§ 1 Z 5) in Gebäuden in öffentlichem (§ 1 Z.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Richtsatz 3 gilt für Leitungsrechte für Inhouse-Infrastruktur (§ 1 Z 5) in Gebäuden in öffentlichem (§...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Richtsatz 3 – Inhouse-Infrastruktur

§ 7. (1) Richtsatz 3 gilt für Leitungsrechte für Inhouse-Infrastruktur (§ 1 Z 5) in Gebäuden in öffentlichem (§ 1 Z 10) oder privatem Eigentum (§ 1 Z 11).

(2) Richtsatz 3 wird pro Quadratmeter der dauernd in Anspruch genommenen Netto-Grundfläche in der folgenden Höhe festgelegt:

Bundesland

Betrag in Euro

pro m2

Burgenland

254

Kärnten

260

Niederösterreich

262

Oberösterreich

274

Salzburg

310

Steiermark

262

Tirol

274

Vorarlberg

334

Wien

294

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7 WR-V 2022 in einfachen Worten?

§ 7 WR-V 2022 behandelt "Richtsatz 3 – Inhouse-Infrastruktur" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Für wen ist § 7 WR-V 2022 relevant?

Für Leitungsrechte für Inhouse-Infrastruktur (§ 1 Z 5) in Gebäuden in öffentlichem (§ 1 Z.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 14. Dezember 2022 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
14. Dezember 2022
Fassung seit
14. Dezember 2022
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
30. August 2026 12:03
Frühere Fassungen

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