Verordnungen

Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2022

Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), mit der Richtsätze für die Abgeltung der Wertminderung von Liegenschaften und Objekten durch Leitungsrechte und Standortrechte festgelegt werden – Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2022 (WR-V 2022)

WR-V 2022VerordnungFassung seit 14. Dezember 2022RIS-Stand 14. Dezember 2022

RIS-Gesetzesnummer 20012107 · BGBl. II Nr. 454/2022 · 91/01 Fernmeldewesen · Original im RIS öffnen

§ 12

§ 12 Überprüfung der Richtsätze

Fassung: 14. Dezember 2022 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 12 WR-V 2022?

  • Kernaussage§ 12 WR-V 2022 regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die nach den §§ 52, 53 und 59 TKG 2021 Berechtigten haben der RTR-GmbH für Zwecke...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Überprüfung der Richtsätze

§ 12. (1) Die nach den §§ 52, 53 und 59 TKG 2021 Berechtigten haben der RTR-GmbH für Zwecke der Überprüfung dieser Verordnung auf schriftliches Verlangen Auskünfte über die Anwendung der mit dieser Verordnung festgelegten Richtsätze zu erteilen und diesbezügliche Unterlagen zu übermitteln.

(2) Die RTR-GmbH hat bei der Verwendung von nach Abs. 1 übermittelten Auskünften und Unterlagen gemäß § 208 TKG 2021 Geschäftsgeheimnisse zu wahren.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuBeurteilung, Rechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 12 WR-V 2022 in einfachen Worten?

§ 12 WR-V 2022 regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 14. Dezember 2022 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
14. Dezember 2022
Fassung seit
14. Dezember 2022
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
30. August 2026 12:03
Frühere Fassungen

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