§ 12
§ 12 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
Fassung: 9. Juli 2010 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 12 VOPST?
- Kernaussage§ 12 VOPST behandelt "Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2006/25/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
§ 12. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2006/25/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch künstliche optische Strahlung, ABl. Nr. L 114 vom 27.04.2004 S. 38, umgesetzt.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 12 VOPST in einfachen Worten?
§ 12 VOPST behandelt "Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 9. Juli 2010 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 10. März 2020
- Fassung seit
- 9. Juli 2010
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 05:41
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