Verordnungen

Verteilernetzentwicklungsplanverordnung

Verordnung des Vorstands der E-Control über den Netzentwicklungsplan für das Verteilernetz (Verteilernetzentwicklungsplanverordnung – VNEP-V)

VNEP-VVerordnungFassung seit 30. Juni 2026RIS-Stand 29. Juni 2026

RIS-Gesetzesnummer 20013205 · BGBl. II Nr. 156/2026 · 58/02 Energierecht · Original im RIS öffnen

§ 22

§ 22 Flexibler Netzzugang

Fassung: 30. Juni 2026 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 22 VNEP-V?

  • Kernaussage§ 22 VNEP-V behandelt "Flexibler Netzzugang" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Der Verteilernetzbetreiber hat anzugeben, ob er mit Netzbenutzern Verträge über flexiblen Netzzugang gemäß § 103 ElWG...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Flexibler Netzzugang

§ 22. (1) Der Verteilernetzbetreiber hat anzugeben, ob er mit Netzbenutzern Verträge über flexiblen Netzzugang gemäß § 103 ElWG abgeschlossen hat.

(2) Im Falle von Vertragsabschlüssen nach Abs. 1 hat der Verteilernetzbetreiber anzugeben

(3) Bei den Angaben nach Abs. 2 Z 1 und 2 ist

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 22 VNEP-V in einfachen Worten?

§ 22 VNEP-V behandelt "Flexibler Netzzugang" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 30. Juni 2026 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
29. Juni 2026
Fassung seit
30. Juni 2026
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
30. August 2026 09:05
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Verweise

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