§ 8
§ 8 Schlussbestimmung
Fassung: 19. Mai 2012 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 8 Veranschlagungsverordnung?
- Kernaussage§ 8 Veranschlagungsverordnung behandelt "Schlussbestimmung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung ist erstmals bei Erstellung des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 und seiner...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Schlussbestimmung
§ 8. Diese Verordnung ist erstmals bei Erstellung des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 und seiner Teilhefte anzuwenden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 Veranschlagungsverordnung in einfachen Worten?
§ 8 Veranschlagungsverordnung behandelt "Schlussbestimmung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 19. Mai 2012 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 21. Mai 2012
- Fassung seit
- 19. Mai 2012
- Fassung bis
- laufend
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