Verordnungen

Straßenverkehrszeichenverordnung 1998

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Straßenverkehrszeichen (Straßenverkehrszeichenverordnung 1998 – StVZVO 1998)

StVZVO 1998VerordnungFassung seit 1. August 1998RIS-Stand 21. Februar 2018

RIS-Gesetzesnummer 10012793 · BGBl. II Nr. 238/1998 · 90/01 Straßenverkehrsrecht · Original im RIS öffnen

§ 2

§ 2 Allgemeine Beschaffenheit

Fassung: 1. August 1998 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 2 StVZVO 1998?

  • Kernaussage§ 2 StVZVO 1998 behandelt "Allgemeine Beschaffenheit" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Straßenverkehrszeichen sind als Schilder aus form- und witterungsbeständigem Material herzustellen, wobei die Rückseite blendfrei sein...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Allgemeine Beschaffenheit

§ 2. Die Straßenverkehrszeichen sind als Schilder aus form- und witterungsbeständigem Material herzustellen, wobei die Rückseite blendfrei sein muß; Reflexstoffe (§ 4) sind auf solchem Material anzubringen. Straßenverkehrszeichen können beleuchtet (§ 5), rückstrahlend (§ 4) oder als optische oder elektronische Anzeigevorrichtung (§ 48 Abs. 1a StVO) ausgeführt sein.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 StVZVO 1998 in einfachen Worten?

§ 2 StVZVO 1998 behandelt "Allgemeine Beschaffenheit" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. August 1998 bis laufend.

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Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
21. Februar 2018
Fassung seit
1. August 1998
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
5. Oktober 2026 09:44
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 292/2013

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Verweise

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