Art. 2
Art. 2 II. Personenkreis.
Fassung: 26. Januar 1944 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 2 Schwerkriegsbeschädigtenausweis?
- KernaussageArt. 2 Schwerkriegsbeschädigtenausweis behandelt "II. Personenkreis." und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Den Schwerkriegsbeschädigtenausweis erhalten die in den §§ 1, 2 der Verordnung über Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte im...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
II. Personenkreis.
(1) Den Schwerkriegsbeschädigtenausweis erhalten die in den §§ 1, 2 der Verordnung über Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr vom 23. Dezember 1943 (Reichsgesetzbl. 1944 I S. 5) und den Durchführungsbestimmungen dazu vom 19. Januar 1944 (RArbBl. Nr. 3 Teil I, Reichsversorgungsbkl. S. 2) näher bezeichneten ... (Anm.: gegenstandslos), sofern sie eine Beschädigung mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 v. H. erlitten haben oder ein Versehrtengeld mindestens der Stufe II erhalten.
(2) Welche der im Abschnitt I genannten Vergünstigungen dem Inhaber des Ausweises zustehen, richtet sich nach den für die Bewilligung der einzelnen Vergünstigungen geltenden Bestimmungen.
(3) Der Ausweis gilt auch für die durch die im Abs. 1 genannte Verordnung neu einbezogenen Schwerbeschädigten bei der Benutzung der deutschen Eisenbahnen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 2 Schwerkriegsbeschädigtenausweis in einfachen Worten?
Art. 2 Schwerkriegsbeschädigtenausweis behandelt "II. Personenkreis." und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 26. Januar 1944 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 3. April 2025
- Fassung seit
- 26. Januar 1944
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 06:33
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