Verordnungen

Schwerkriegsbeschädigtenausweis

Bestimmungen über den Schwerkriegsbeschädigtenausweis. Erlaß vom 19. Januar 1944, Zl. VIII b 102/44 A, betreffend Bestimmungen über den Schwerkriegsbeschädigtenausweis

VerordnungFassung seit 26. Januar 1944RIS-Stand 3. April 2025

RIS-Gesetzesnummer 10008109 · RVBl. S 4/1944 · 68/02 Sonstiges Sozialrecht · Original im RIS öffnen

Art. 4

Art. 4

Fassung: 26. Januar 1944 bis laufend

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