§ 9
§ 9 Kopf- und Nackenschutz
Fassung: 1. Mai 2014 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 9 PSA-V?
- Kernaussage§ 9 PSA-V behandelt "Kopf- und Nackenschutz" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: zur Anwendung in Dienststellen des Bundes vgl. BGBl. II Nr. 120/2017
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Kopf- und Nackenschutz
§ 9. (1) Kopf- und Nackenschutz ist persönliche Schutzausrüstung zum Schutz des Kopfes und des Nackens einschließlich des hinteren Halses vor Verletzungen und vor anderen Schädigungen.
(2) Arbeitgeber/innen müssen Arbeitnehmer/innen Kopf- oder Nackenschutz zur Verfügung stellen, wenn für diese eine oder mehrere der nachfolgenden Gefahren (§ 4) bestehen:
(3) Bei der Auswahl eines bestimmten Kopf- oder Nackenschutzes sind insbesondere vorhandene Besonderheiten der Träger/innen bezüglich Kopfform oder Folgen von Erkrankungen oder Verletzungen zu berücksichtigen, die eine besondere Anpassung des Kopf- oder Nackenschutzes erforderlich machen.
(4) Arbeitgeber/innen müssen bei der Benutzung von Kopf- oder Nackenschutz Folgendes gewährleisten:
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 9 PSA-V in einfachen Worten?
§ 9 PSA-V behandelt "Kopf- und Nackenschutz" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Mai 2014 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 11. Mai 2017
- Fassung seit
- 1. Mai 2014
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 00:52
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Verweise
Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 3
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)2
- Landesverwaltungsgericht Niederösterreich2
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