Verordnungen

Kleine Versicherungsvereine Rechnungslegungsverordnung

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Rechnungslegung kleiner Versicherungsvereine (kleine Versicherungsvereine Rechnungslegungsverordnung – kV-RLV)

kV-RLVVerordnungFassung seit 3. November 2021RIS-Stand 3. November 2021

RIS-Gesetzesnummer 20009217 · BGBl. II Nr. 168/2015 · 57/01 Versicherungsaufsicht · Original im RIS öffnen

§ 14

§ 14 Inkrafttreten

Fassung: 3. November 2021 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 14 kV-RLV?

  • Kernaussage§ 14 kV-RLV beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Inkrafttreten

§ 14. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.

(2) § 1 Abs. 2 erster Satz, § 12, § 13 Abs. 2 Z 2, Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 454/2021 treten mit 31. Dezember 2021 in Kraft und sind erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Oktober 2021 enden.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 14 kV-RLV in einfachen Worten?

§ 14 kV-RLV beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 3. November 2021 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
3. November 2021
Fassung seit
3. November 2021
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 04:43
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 454/2021

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