§ 14
§ 14 Inkrafttreten
Fassung: 3. November 2021 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 14 kV-RLV?
- Kernaussage§ 14 kV-RLV beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die...
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Inkrafttreten
§ 14. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.
(2) § 1 Abs. 2 erster Satz, § 12, § 13 Abs. 2 Z 2, Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 454/2021 treten mit 31. Dezember 2021 in Kraft und sind erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Oktober 2021 enden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 14 kV-RLV in einfachen Worten?
§ 14 kV-RLV beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 3. November 2021 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 3. November 2021
- Fassung seit
- 3. November 2021
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 04:43
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- BGBl. II Nr. 454/2021
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