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Gütereinsatzstatistik – Verordnung

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft über die Statistik des Gütereinsatzes im Produzierenden Bereich (Gütereinsatzstatistik – Verordnung)

VerordnungFassung seit 16. Mai 2026RIS-Stand 10. Juni 2026

RIS-Gesetzesnummer 20002841 · BGBl. II Nr. 349/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 122/2026 · 46/01 Bundesstatistikgesetz · Original im RIS öffnen

§ 13

§ 13 Verweisungen

Fassung: 16. Mai 2026 bis laufend

Verweisungen

(Anm.: § 13.)

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
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Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
10. Juni 2026
Fassung seit
16. Mai 2026
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 122/2026
  • BGBl. II Nr. 317/2023
  • BGBl. II Nr. 132/2009

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

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