Verordnungen

Granulare Kreditdatenerhebungs-Verordnung 2018

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Meldungen zur Erhebung granularer Kreditdaten (Granulare Kreditdatenerhebungs-Verordnung 2018 – GKE-V 2018)

GKE-V 2018VerordnungFassung seit 8. Juni 2024RIS-Stand 10. Juni 2024

RIS-Gesetzesnummer 20010247 · BGBl. II Nr. 170/2018 · 37/02 Kreditwesen · Original im RIS öffnen

Anl. 1B

Anl. 1B

Fassung: 8. Juni 2024 bis laufend

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