§ 10
§ 10 Standardarbeitsanweisungen (SOPs)
Fassung: 23. April 2014 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 10 GEEVO?
- Kernaussage§ 10 GEEVO behandelt "Standardarbeitsanweisungen (SOPs)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Jede Entnahmeeinrichtung hat über Standardarbeitsanweisungen (SOPs) für
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Standardarbeitsanweisungen (SOPs)
§ 10. (1) Jede Entnahmeeinrichtung hat über Standardarbeitsanweisungen (SOPs) für
(2) Die Entnahmeeinrichtung muss weiters über SOPs für die Entnahme, Verpackung, Kennzeichnung und Weitergabe von Geweben und Zellen an die Gewebebank oder, im Falle der Direktverwendung von Geweben und Zellen, an die/den für ihre Verwendung verantwortliche/verantwortlichen Anwenderin/Anwender oder, im Falle von Gewebe- bzw. Zellproben, an das Labor für die Testdurchführung verfügen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 10 GEEVO in einfachen Worten?
§ 10 GEEVO behandelt "Standardarbeitsanweisungen (SOPs)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 23. April 2014 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 29. Januar 2016
- Fassung seit
- 23. April 2014
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 29. August 2026 12:29
Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 24/2016
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
Rückverweise
Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.