§ 2
§ 2 2. Maßnahmen
Fassung: 13. August 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 2 Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof?
- Kernaussage§ 2 Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof behandelt "2. Maßnahmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
2. Maßnahmen
Schutz der Menschenwürde, Mobbingverbot
§ 2. (1) Es ist auf eine Arbeitsatmosphäre zu achten, die von gegenseitigem Respekt getragen ist. Führungs- und Ausbildungsverantwortliche haben in ihrem Verantwortungsbereich bewusst auf die Einhaltung dieses Prinzips zu achten und erforderlichenfalls einzugreifen. Überdies trifft insbesondere Führungs- und Ausbildungsverantwortliche die Verpflichtung zur Vorbildwirkung.
(2) Die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz ist zu schützen. Verhaltensweisen, welche die Würde des Menschen verletzen, insbesondere herabwürdigende Äußerungen sowie Darstellungen (Poster, Kalender, Bildschirmschoner usw.), Mobbing, Bossing und sexuelle Belästigung sowie Belästigungen anderer Art sind zu unterlassen.
(3) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über die entsprechenden rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, sich gegen solche Verhaltensweisen zu wehren, zu informieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen im Falle der Erhebung einer Beschwerde in eigener Sache oder als Zeuginnen oder Zeugen in der Sache Dritter wegen erfolgter Belästigung, wegen Mobbings oder wegen Bossings keine Benachteiligung erfahren. Ebenso sind andere ungerechtfertigte Folgeerscheinungen (wie z. B. Diskreditierung) zu unterbinden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof in einfachen Worten?
§ 2 Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof behandelt "2. Maßnahmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 13. August 2026 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 13. August 2026
- Fassung seit
- 13. August 2026
- Fassung bis
- laufend
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