Verordnungen

Elektroschutzverordnung 2012

Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Gefahren durch den elektrischen Strom (Elektroschutzverordnung 2012 – ESV 2012)

ESV 2012VerordnungFassung seit 1. März 2012RIS-Stand 19. Mai 2017

RIS-Gesetzesnummer 20007682 · BGBl. II Nr. 33/2012 · 60/02 Arbeitnehmerschutz · Original im RIS öffnen

§ 4

§ 4 Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren)

Fassung: 1. März 2012 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 4 ESV 2012?

  • Kernaussage§ 4 ESV 2012 behandelt "Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: zur Anwendung in Dienststellen des Bundes vgl. B-ESV, BGBl. II Nr. 228/2007

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren)

§ 4. (1) In elektrischen Anlagen und für elektrische Betriebsmittel ist mindestens eine Maßnahme des Fehlerschutzes anzuwenden, wie insbesondere:

(2) Abs. 1 gilt nicht für Ausnahmen, die in den anerkannten Regeln der Technik ausdrücklich festgehalten sind, insbesondere

(3) Für elektrische Anlagen muss ein Hauptpotentialausgleich errichtet sein. Bei Untertagebauarbeiten muss zur Erzielung eines einheitlichen Erdpotentials ein zusätzlicher Leiter aus Kupfer oder Stahl mit mindestens 50 mm2 Querschnitt unabhängig von der elektrischen Versorgungsleitung mitgeführt werden. Dieser Leiter ist in Abständen von nicht mehr als 100 m mit vorhandenen metallischen Leitern, wie Rohrleitungen und Schienen, elektrisch leitend zu verbinden und über Tage fachgemäß zu erden.

(4) Abweichend von Abs. 1 muss in von Baustromverteilern gespeisten Stromkreisen mindestens eine Maßnahme des Fehlerschutzes Anwendung finden, wie insbesondere

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel1. Abschnitt: elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 4 ESV 2012 in einfachen Worten?

§ 4 ESV 2012 behandelt "Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. März 2012 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
17. Mai 2017
Fassung seit
1. März 2012
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
29. August 2026 06:28
Frühere Fassungen

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