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Gesamte Rechtsvorschrift
§ 1
§ 1 Anwendung der Bestimmungen der ESV 2012
Fassung: 10. Mai 2017 bis laufend
Anwendung der Bestimmungen der ESV 2012
§ 1. Die §§ 1 bis 15 und 16 Abs. 1 bis 5 sowie die Anhänge 1 und 2 der Elektroschutzverordnung 2012 – ESV 2012, BGBl. II Nr. 33/2012, sind in den Dienststellen des Bundes mit Ausnahme von Betrieben des Bundes mit der Maßgabe anzuwenden, dass
§ 2
§ 2 Schlussbestimmungen und Inkrafttreten
Fassung: 10. Mai 2017 bis laufend
Schlussbestimmungen und Inkrafttreten
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.
(2) Die Überschrift zu § 1, § 1, die Überschrift zu § 2 und § 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 121/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(3) § 5 Z 3 und § 9 Abs. 1 Z 2 ESV 2012 sind erst nach Ablauf eines Jahres nach dem in Abs. 2 genannten Zeitpunkt anzuwenden.