§ 12
§ 12 Arbeiten im spannungsfreien Zustand
Fassung: 1. März 2012 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 12 ESV 2012?
- Kernaussage§ 12 ESV 2012 behandelt "Arbeiten im spannungsfreien Zustand" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: zur Anwendung in Dienststellen des Bundes vgl. B-ESV, BGBl. II Nr. 228/2007
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
2. Abschnitt: Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen
Arbeiten im spannungsfreien Zustand
§ 12. (1) Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass vor dem Beginn von Arbeiten, die im spannungsfreien Zustand durchgeführt werden, der Arbeitsbereich eindeutig festgelegt wird und die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden. Dabei sind insbesondere die fünf Sicherheitsregeln einzuhalten:
(2) Alle an der Arbeit beteiligten Personen müssen Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen sein oder von einer solchen Person beaufsichtigt werden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 12 ESV 2012 in einfachen Worten?
§ 12 ESV 2012 behandelt "Arbeiten im spannungsfreien Zustand" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. März 2012 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 17. Mai 2017
- Fassung seit
- 1. März 2012
- Fassung bis
- laufend
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