§ 14
§ 14 Verwendung der geschlechtsspezifischen Form
Fassung: 2. Juli 2019 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 14 Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes?
- Kernaussage§ 14 Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes behandelt "Verwendung der geschlechtsspezifischen Form" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt ihnen keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Verwendung der geschlechtsspezifischen Form
§ 14. Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt ihnen keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 14 Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes in einfachen Worten?
§ 14 Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes behandelt "Verwendung der geschlechtsspezifischen Form" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 2. Juli 2019 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 29. Dezember 2023
- Fassung seit
- 2. Juli 2019
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 233/2025
- BGBl. II Nr. 266/2024
- BGBl. II Nr. 415/2023
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
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Rückverweise
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