§ 10
§ 10 Betriebsaufsicht
Fassung: 15. März 2003 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 10 EisbVO 2003?
- Kernaussage§ 10 EisbVO 2003 behandelt "Betriebsaufsicht" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Der verantwortliche Betriebsleiter kann geeignete Betriebsbedienstete mit der Wahrnehmung einzelner Aufgaben oder der Besorgung bestimmter Geschäfte...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Betriebsaufsicht
§ 10. (1) Der verantwortliche Betriebsleiter kann geeignete Betriebsbedienstete mit der Wahrnehmung einzelner Aufgaben oder der Besorgung bestimmter Geschäfte beauftragen. Die Beauftragung durch den verantwortlichen Betriebsleiter hat durch schriftliche Dienstanweisung zu erfolgen, die den Auftrag und den Namen des beauftragten Betriebsbediensteten enthält.
(2) Der verantwortliche Betriebsleiter sowie allfällige fachlich zuständige Betriebsleiter, Eisenbahnaufsichtsorgane und sonstige beauftragte Betriebsbedienstete bilden die Betriebsaufsicht.
(3) Die beauftragten Betriebsbediensteten haben den verantwortlichen Betriebsleiter bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen. Die Rechte und Pflichten des verantwortlichen Betriebsleiters gelten für die beauftragten Betriebsbediensteten im Rahmen des Auftrags sinngemäß. Umstände, durch die die Tätigkeit eines beauftragten Betriebsbediensteten beeinträchtigt wird, hat dieser umgehend dem verantwortlichen Betriebsleiter zu melden.
(4) Werden fachlich zuständige Betriebsleiter bestellt, so ist deren Zuständigkeitsbereich eindeutig abzugrenzen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 10 EisbVO 2003 in einfachen Worten?
§ 10 EisbVO 2003 behandelt "Betriebsaufsicht" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 15. März 2003 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 20. Januar 2016
- Fassung seit
- 15. März 2003
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 01:29
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 156/2014
- BGBl. II Nr. 398/2008
- BGBl. II Nr. 104/2005
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