Verordnungen

E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung

Verordnung des Bundeskanzlers, mit der staatliche Tätigkeitsbereiche für Zwecke der Identifikation in E-Government-Kommunikationen abgegrenzt werden (E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung – E-Gov-BerAbgrV)

E-Gov-BerAbgrVVerordnungFassung seit 16. Juli 2004RIS-Stand 15. November 2022

RIS-Gesetzesnummer 20003476 · BGBl. II Nr. 289/2004 · 10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht, 40/02 Sonstiges Verwaltungsverfahren · Original im RIS öffnen

Anl. 1

Anl. 1 TEIL 1

Fassung: 16. Juli 2004 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 1 E-Gov-BerAbgrV?

  • KernaussageAnl. 1 E-Gov-BerAbgrV behandelt "TEIL 1" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht; 40/02 Sonstiges Verwaltungsverfahren

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

TEIL 1

Tätigkeitsbereich

Bereichskennung

Beispiele

Arbeit

AR

Arbeitnehmerschutz,

Arbeitsmarktverwaltung

Amtliche Statistik

AS

Bildung und Forschung

BF

Schulen,

Universitäten,

Berufsschulen,

sonstige Bildungs- und Forschungseinrichtungen,

Stipendien,

Nostrifikation,

Bibliotheken und Archive

Bauen und Wohnen

BW

Bauverfahren,

Wohnraumsanierung,

Wohnungsvergabe,

Schlichtungsstellen nach MRG,

Wohnbauförderung,

Energiesparförderung,

Kanalanschluss,

Raumplanung, Grundverkehr, Wasserversorgung

EU und Auswärtige Angelegenheiten

EA

Konsularwesen,

Auslandsösterreicher

Ein- und Ausfuhr

EF

Ein- und Ausfuhrbewilligungen,

Zollwesen

Gesundheit

GH

Krankenpflege, Gesundheitswesen,

Gesundheitsausbildung,

Impfwesen,

Überwachung des Giftverkehrs,

Überwachung übertragbarer Krankheiten,

Überwachung und Bekämpfung von Drogenmissbrauch,

Bestattungswesen

Gesellschaft und Soziales

GS

Förderung einzelner gesellschaftlicher Gruppen, wie beispielsweise Volksgruppen, Frauen, Familien, Menschen mit Behinderungen,

Generationen, Konsumentenschutz,

Kinderbetreuungseinrichtungen,

Allgemeine Fürsorge,

soziale Notrufdienste, soziale Hilfe (soweit nicht gesundheitliche Betreuung),

Verwaltung gemeinnütziger Stiftungen

Restitution

GS-RE

Restitutionsangelegenheiten

Justiz/Zivilrechtswesen

JR

Zivilgerichtsbarkeit,

Exekutionswesen,

Angelegenheiten der Notare und Rechtsanwälte einschließlich der Verteidiger in Strafsachen,

Grundbuch,

Firmenbuch

Kultus

KL

Kirchen,

Religionsgemeinschaften

Kunst und Kultur

KU

Kunstförderung,

Denkmalpflege

Land- und Forstwirtschaft

LF

Agrarmarktförderungen,

Tierzucht und Tierhaltung,

Jagd und Fischerei

Landesverteidigung

LV

Wehrdienst,

Heeresgebühren,

Mobilmachung,

Zivildienst

Rundfunk und sonstige Medien sowie Telekommunikation

RT

Rundfunkgebühren,

Medienförderung,

Telekom-Regulator,

Aufsicht nach dem Signaturgesetz

Steuern und Abgaben

SA

Steuern, Gebühren (z. B. für kommunale Versorgungsleistungen)

Sport und Freizeit

SF

Sicherheit und Ordnung

SO

Sicherheitspolizei,

Waffenrecht,

Veranstaltungsrecht,

Fundwesen,

Katastrophenschutz,

Krisenmanagement,

Versammlungs- und Vereinsrecht

Vereinsregister

SO-VR

Strafregister

SR-RG

Sozialversicherung

SV

Arbeitslosenversicherung,

Krankenversicherung,

Unfallversicherung,

Pensionsversicherung

Umwelt

UW

Wasserrecht,

Abfallwirtschaft,

Luftreinhaltung,

Natur- und Landschaftsschutz

Verkehr und Technik

VT

Straßenpolizei,

Kraftfahrwesen,

Führerscheinwesen,

technische Dienste

Vermögensverwaltung

VV

Vermögensverwaltung des Auftraggebers,

Beschaffung, Vergabe,

Amtswirtschaft,

Fuhrpark

Wirtschaft

WT

Gewerbe,

Lehrlings- und Meisterprüfungsstellen,

Tourismus,

Industrie,

Energiewirtschaft

Personenidentität und Bürgerrechte

(zur Person)

ZP

Staatsbürgerschaft,

Personenstand,

Religionsaustritte,

Meldewesen,

Fremdenwesen,

Passwesen,

Wahlen

TEIL 2

Hinweis: Bei den folgenden Tätigkeitsbereichen handelt es sich um zusätzliche Tätigkeitsbereiche im Falle, dass Dienste bereichsübergreifend – im Hinblick auf Teil 1 der Anlage erbracht werden.

Tätigkeitsbereich

Bereichskennung

Beispiele

Bereichsübergreifender Rechtsschutz

BR

Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts,

allgemeine Aufsichtstätigkeiten wie Gemeindeaufsicht,

Kontrolltätigkeiten wie Rechnungshof, Volksanwaltschaft

Zentrales Rechnungswesen

HR

zentrale Verrechnungsstellen für z. B. Gebühren und Verwaltungsabgaben,

aber auch für privatwirtschaftliche Leistungen an den Auftraggeber oder durch den Auftraggeber

Auftraggeberinterne allgemeine Kanzleiindizes

KI

bereichsübergreifende elektronische Aktenverwaltungssysteme

Öffentlichkeitsarbeit

OI

Bürgeranliegen,

Präsentation des Auftraggebers in den Medien,

Call center

Personalverwaltung

PV

Zentraler Rechtsdienst

RD

Zentrale Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren

VS

Zentrales Verwaltungsstrafregister

VS-RG

Zustellungen

ZU

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuBeurteilung, Rechte und Pflichten, Verfahren und Zuständigkeit
Vorheriger Paragraph§ 7 Inkrafttreten
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 E-Gov-BerAbgrV in einfachen Worten?

Anl. 1 E-Gov-BerAbgrV behandelt "TEIL 1" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?

Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 16. Juli 2004 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
15. November 2022
Fassung seit
16. Juli 2004
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 00:29
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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 213/2013

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

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