§ 5
§ 5 Schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigabe
Fassung: 25. Mai 2005 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 5 BohrarbV?
- Kernaussage§ 5 BohrarbV behandelt "Schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigabe" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdWichtig ist: Für die Durchführung der Bohr- und Behandlungsarbeiten sind schriftliche Anweisungen (§ 14 Abs. 5 ASchG) zu...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigabe
§ 5. (1) Für die Durchführung der Bohr- und Behandlungsarbeiten sind schriftliche Anweisungen (§ 14 Abs. 5 ASchG) zu erstellen. Diese Anweisungen haben auch Informationen über den Einsatz von Schutzausrüstungen und Rettungseinrichtungen sowie Vorgehensweisen im Notfall zu enthalten.
(2) Für gemäß § 4 Z 8 ermittelte Arbeiten ist ein schriftliches Arbeitsfreigabesystem samt den erforderlichen Schutz- und Rettungsmaßnahmen vor, während und nach Abschluss der Arbeiten vorzusehen außer die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren führt zu dem Ergebnis, dass dies nicht erforderlich ist.
(3) Es ist dafür zu sorgen, dass die in Abs. 2 genannten Arbeiten erst durchgeführt werden, wenn der/die Arbeitgeber/in oder die Aufsichtsperson sich überzeugt hat, dass die laut Arbeitsfreigabesystem festgelegten Schutz- und Rettungsmaßnahmen durchgeführt sind, und die Arbeitsfreigabe erteilt hat.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 5 BohrarbV in einfachen Worten?
§ 5 BohrarbV behandelt "Schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigabe" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Was hat die Bestimmung mit Leistungsbeurteilung zu tun?
Die Bestimmung kann für Fragen rund um Beurteilung, Leistungsfeststellung, Noten oder Prüfungsergebnisse relevant sein. Entscheidend ist der konkrete Absatz und die dazu passende Fassung.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 25. Mai 2005 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 5. April 2024
- Fassung seit
- 25. Mai 2005
- Fassung bis
- laufend
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