Anl. 1
Anl. 1
Fassung: 16. September 2011 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 1 Arzneimittel aus menschlichem Blut?
- KernaussageAnl. 1 Arzneimittel aus menschlichem Blut behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/04 Apotheken, Arzneimittel
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
QUALITÄTS- UND SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN BLUT UND BLUTBESTANDTEILE
1. Erythrozytenzubereitungen
Die unter 1.1 bis 1.8 aufgeführten Blutbestandteile können in Blutspendeeinrichtungen weiterverarbeitet werden und sind entsprechend zu kennzeichnen.
1.1
Erythrozyten
1.2
Erythrozyten, buffy-coat-frei
1.3
Erythrozyten, leukozytendepletiert
1.4
Erythrozyten, in Additivlösung
1.5
Erythrozyten, buffy-coat-frei, in Additivlösung
1.6
Erythrozyten, leukozytendepletiert, in Additivlösung
1.7
Apherese-Erythrozyten
1.8
Vollblut
2. Thrombozytenzubereitungen
Die unter 2.1 bis 2.6 aufgeführten Bestandteile können in Blutspendeeinrichtungen weiterverarbeitet werden und sind entsprechend zu kennzeichnen.
2.1
Apherese-Thrombozyten
2.2
Apherese-Thrombozyten, leukozytendepletiert
2.3
Pool-Thrombozyten, rückgewonnen
2.4
Pool-Thrombozyten, rückgewonnen, leukozytendepletiert
2.5
Thrombozyten, rückgewonnen, Einzelspende
2.6
Thrombozyten, rückgewonnen, Einzelspende, leukozytendepletiert
3. Plasmazubereitungen
Die unter 3.1 bis 3.3 aufgeführten Bestandteile können in Blutspendeeinrichtungen weiterverarbeitet werden und sind entsprechend zu kennzeichnen.
3.1
Gefrorenes Frischplasma
3.2
Gefrorenes Frischplasma, kryopräzipitatarm
3.3
Kryopräzipitat
4.
Apherese-Granulozyten
2.1. Blut und Blutbestandteile müssen die folgenden technischen Qualitätsmessungen und die annehmbaren Ergebnisse erfüllen.
2.2. Der Entnahme- und Herstellungsprozess ist angemessen bakteriologisch zu überwachen.
2.3. Bei Eigenblutspenden werden die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Messungen nur empfohlen.
2.4. Als Einheit wird die von einem Spender bei einer Abnahme gewonnene Menge an Blut oder Blutbestandteilen bezeichnet.
Bestandteil
Qualitätsmessungen erforderlich
Die erforderliche Probenahmehäufigkeit für alle Messungen ist anhand der statistischen Prozessüberwachung zu bestimmen
Annehmbare Ergebnisse bei der Qualitätsmessung
Erythrozyten
Volumen
Entsprechend den Lagermerkmalen, um das Produkt innerhalb der Spezifikationen für Hämoglobin und Hämolyse zu halten
Hämoglobin (*)
Mindestens 45 g je Einheit
Hämolyse
Weniger als 0,8 % der Erythrozytenmasse am Ende der Haltbarkeit
Erythrozyten, buffy-coatfrei
Volumen
Entsprechend den Lagermerkmalen, um das Produkt innerhalb der Spezifikationen für Hämoglobin und Hämolyse zu halten
Hämoglobin (*)
Mindestens 43 g je Einheit
Hämolyse
Weniger als 0,8 % der Erythrozytenmasse am Ende der Haltbarkeit
Erythrozyten, leukozytendepletiert
Volumen
Entsprechend den Lagermerkmalen, um das Produkt innerhalb der Spezifikationen für Hämoglobin und Hämolyse zu halten
Hämoglobin (*)
Mindestens 40 g je Einheit
Leukozytengehalt
1 × 106/Einheit
Hämolyse
Weniger als 0,8 % der Erythrozytenmasse am Ende der Haltbarkeit
Erythrozyten in Additivlösung
Volumen
Entsprechend den Lagermerkmalen, um das Produkt innerhalb der Spezifikationen für Hämoglobin und Hämolyse zu halten
Hämoglobin (*)
Mindestens 45 g je Einheit
Hämolyse
Weniger als 0,8 % der Erythrozytenmasse am Ende der Haltbarkeit
Erythrozyten, buffy-coatfrei, in Additivlösung
Volumen
Entsprechend den Lagermerkmalen, um das Produkt innerhalb der Spezifikationen für Hämoglobin und Hämolyse zu halten
Hämoglobin (*)
Mindestens 43 g je Einheit
Hämolyse
Weniger als 0,8 % der Erythrozytenmasse am Ende der Haltbarkeit
Erythrozyten, leukozytendepletiert, in Additivlösung
Volumen
Entsprechend den Lagermerkmalen, um das Produkt innerhalb der Spezifikationen für Hämoglobin und Hämolyse zu halten
Hämoglobin (*)
Mindestens 40 g je Einheit
Leukozytengehalt
1 × 106/Einheit
Hämolyse
Weniger als 0,8 % der Erythrozytenmasse am Ende der Haltbarkeit
Apherese-Erythrozyten
Volumen
Entsprechend den Lagermerkmalen, um das Produkt innerhalb der Spezifikationen für Hämoglobin und Hämolyse zu halten
Hämoglobin (*)
Mindestens 40 g je Einheit
Hämolyse
Weniger als 0,8 % der Erythrozytenmasse am Ende der Haltbarkeit
Vollblut
Volumen
Entsprechend den Lagermerkmalen, um das Produkt innerhalb der Spezifikationen für Hämoglobin und Hämolyse zu halten
450 ml +/- 50 ml
Bei pädiatrischen autologen Vollblutentnahmen – höchstens 10,5 ml je kg Körpergewicht
Hämoglobin (*)
Mindestens 45 g je Einheit
Hämolyse
Weniger als 0,8 % der Erythrozytenmasse am Ende der Haltbarkeit
Apherese-Thrombozyten
Volumen
Entsprechend den Lagermerkmalen, um das Produkt innerhalb der Spezifikationen für den pH-Wert zu halten
Thrombozytenzahl
Schwankungen bei der Thrombozytenzahl je Einzelspende sind innerhalb der Grenzen zulässig, die validierten Verarbeitungs- und Konservierungsbedingungen entsprechen
pH
Mindestens 6,4 bereinigt für 22 °C bei Ablauf der Haltbarkeit
Apherese-Thrombozyten, leukozytendepletiert
Volumen
Entsprechend den Lagermerkmalen, um das Produkt innerhalb der Spezifikationen für den pH-Wert zu halten
Thrombozytenzahl
Schwankungen bei der Thrombozytenzahl je Einzelspende sind innerhalb der Grenzen zulässig, die validierten Verarbeitungs- und Konservierungsbedingungen entsprechen
Leukozytengehalt
1 × 106/Einheit
pH
Mindestens 6,4 bereinigt für 22 °C bei Ablauf der Haltbarkeit
Pool-Thrombozyten, rückgewonnen
Volumen
Entsprechend den Lagermerkmalen, um das Produkt innerhalb der Spezifikationen für den pH-Wert zu halten
Thrombozytenzahl
Schwankungen bei der Thrombozytenzahl je Einzelspende sind innerhalb der Grenzen zulässig, die validierten Verarbeitungs- und Konservierungsbedingungen entsprechen
Leukozytengehalt
0,2 × 109/Einzelspende (PRP-Methode)
0,05 × 109/Einzelspende (Buffy-Coat-Methode)
pH
Mindestens 6,4 bereinigt für 22 °C bei Ablauf der Haltbarkeit
Pool-Thrombozyten, rückgewonnen, leukozytendepletiert
Volumen
Entsprechend den Lagermerkmalen, um das Produkt innerhalb der Spezifikationen für den pH-Wert zu halten
Thrombozytenzahl
Schwankungen bei der Thrombozytenzahl je Einzelspende sind innerhalb der Grenzen zulässig, die validierten Verarbeitungs- und Konservierungsbedingungen entsprechen
Leukozytengehalt
1 × 106/Pool
pH
Mindestens 6,4 bereinigt für 22 °C bei Ablauf der Haltbarkeit
Thrombozyten, rückgewonnen, Einzelspende
Volumen
Entsprechend den Lagermerkmalen, um das Produkt innerhalb der Spezifikationen für den pH-Wert zu halten
Thrombozytenzahl
Schwankungen bei der Thrombozytenzahl je Einzelspende sind innerhalb der Grenzen zulässig, die validierten Verarbeitungs- und Konservierungsbedingungen entsprechen
Leukozytengehalt
0,2 × 109/Einzelspende (PRP-Methode)
0,05 × 109/Einzelspende (Buffy-Coat-Methode)
pH
Mindestens 6,4 bereinigt für 22 °C bei Ablauf der Haltbarkeit
Thrombozyten, rückgewonnen, Einzelspende, leukozytendepletiert
Volumen
Entsprechend den Lagermerkmalen, um das Produkt innerhalb der Spezifikationen für den pH-Wert zu halten
Thrombozytenzahl
Schwankungen bei der Thrombozytenzahl je Einzelspende sind innerhalb der Grenzen zulässig, die validierten Verarbeitungs- und Konservierungsbedingungen entsprechen
Leukozytengehalt
1 × 106/Einheit
pH
Mindestens 6,4 bereinigt für 22 °C bei Ablauf der Haltbarkeit
Gefrorenes Frischplasma
Volumen
Angegebenes Volumen +/- 10 %
Faktor VIIIc (*)
Durchschnitt (nach Tiefgefrieren und Auftauen): mindestens 70 % des Wertes der frisch entnommenen Plasmaeinheit
Gesamtprotein (*)
Mindestens 50 g/l
Restliche Zellen (*)
Erythrozyten: 6,0 × 109/l
Leukozyten: 0,1 × 109/l
Thrombozyten: 50 × 109/l
Gefrorenes Frischplasma, kryopräzipitatarm
Volumen
Angegebenes Volumen +/- 10 %
Restliche Zellen (*)
Erythrozyten: 6,0 × 109/l
Leukozyten: 0,1 × 109/l
Thrombozyten: 50 × 109/l
Kryopräzipitat
Fibrinogengehalt (*)
≥ 140 mg je Einheit
Gehalt an Faktor VIIIc (*)
≥ 70 internationale Einheiten/Einheit
Apherese-Granulozyten
Volumen
500 ml
Granulozytenzahl
1 × 1010 Granulozyten je Einheit
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 Arzneimittel aus menschlichem Blut in einfachen Worten?
Anl. 1 Arzneimittel aus menschlichem Blut behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 16. September 2011 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 29. September 2017
- Fassung seit
- 16. September 2011
- Fassung bis
- laufend
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- BGBl. II Nr. 46/2013
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