§ 11
§ 11 Handhabung des Begleitscheins durch den Übernehmer
Fassung: 31. Juli 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 11 ANV 2012?
- Kernaussage§ 11 ANV 2012 behandelt "Handhabung des Begleitscheins durch den Übernehmer" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Handhabung des Begleitscheins durch den Übernehmer
§ 11. (1) Der Übernehmer hat bei der Übernahme der Abfälle die ordnungsgemäße Übernahme zu bestätigen. Der Übernehmer hat die Identifikationsnummer nach Maßgabe des Anhangs 2 Punkt 1, den Empfangsort und das Datum des Empfangs im Begleitschein anzugeben. Als Angabe des Empfangsorts ist die Postleitzahl des Empfangsortes ausreichend.
(2) Handelt es sich um ein Streckengeschäft (§ 13 Abs. 1) und wird die Erleichterung des § 13 Abs. 3 nicht in Anspruch genommen, so hat der rechtlich verfügende Übernehmer, dessen Standort nicht in tatsächlicher Hinsicht berührt wird, zusätzlich zu den Angaben gemäß Abs. 1 einen Verweis auf die Begleitscheinnummer des nachfolgenden Begleitscheines (Nachfolgeverweis) anzubringen. Der Übernehmer, der den Abfall an einem Standort übernimmt (Empfänger), hat einen Verweis auf das Ende des Streckengeschäfts anzugeben.
(3) Entsprechen die übernommenen Abfälle nicht der im Begleitschein angegebenen Abfallart oder der angegebenen Masse oder ist darin keine entsprechende Angabe enthalten, so hat der Übernehmer diese Angaben in einer der Korrekturzeilen des Begleitscheins zu ergänzen oder richtigzustellen. Wird Abfall mit einem Begleitschein übergeben und ist auf Grund von Analyseergebnissen des Übernehmers der Abfall unterschiedlichen Abfallarten zuzuordnen, so sind die korrekten Abfallarten und diesbezüglichen Massen in den Korrekturzeilen des Begleitscheins anzuführen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 11 ANV 2012 in einfachen Worten?
§ 11 ANV 2012 behandelt "Handhabung des Begleitscheins durch den Übernehmer" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 31. Juli 2023 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 14. Juli 2023
- Fassung seit
- 31. Juli 2023
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 11:06
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 223/2023
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