§ 6
§ 6 Grundlagen für die Preisfestlegung der Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette und der Identifizierung, Zuordnung und Anbringung
Fassung: 1. September 2012 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 6 AbgKlassV?
- Kernaussage§ 6 AbgKlassV behandelt "Grundlagen für die Preisfestlegung der Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette und der Identifizierung, Zuordnung und Anbringung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Grundlagen für die Preisfestlegung der Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette und der Identifizierung, Zuordnung und Anbringung
§ 6. (1) Für die Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette wird ein Richtpreis von 2,50 € festgelegt. Der Preis für die Durchführung der Identifizierung, die Zuordnung und die Lochung sowie die erstmalige Anbringung der Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette durch die Befugten gemäß § 5 Abs. 1 und 2 hat sich am maximal zu erwartenden zeitlichen Aufwand und den allgemein Anwendung findenden Stundensätzen für einschlägige Tätigkeiten in den gemäß § 57a KFG 1967 ermächtigten Stellen zu orientieren.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 6 AbgKlassV in einfachen Worten?
§ 6 AbgKlassV behandelt "Grundlagen für die Preisfestlegung der Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette und der Identifizierung, Zuordnung und Anbringung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. September 2012 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 15. April 2021
- Fassung seit
- 1. September 2012
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 04:28
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 272/2014
- BGBl. II Nr. 248/2012
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Verweise
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