Verordnungen

Jahresabfallbilanzen (Abfallbilanzverordnung)

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Jahresabfallbilanzen (AbfallbilanzV)

AbfallbilanzVVerordnungFassung seit 1. Januar 2009RIS-Stand 29. Februar 2024

RIS-Gesetzesnummer 20006160 · BGBl. II Nr. 497/2008 · 83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz · Original im RIS öffnen

§ 3

§ 3 Geltungsbereich

Fassung: 1. Januar 2009 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 3 AbfallbilanzV?

  • Kernaussage§ 3 AbfallbilanzV ordnet ein, für wen oder für welche Sachverhalte die Rechtsvorschrift gilt.
  • Für wen relevantFür gemäß § 17 AWG 2002 aufzeichnungspflichtige Abfallsammler und -behandler.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Geltungsbereich

§ 3. (1) Diese Verordnung gilt für gemäß § 17 AWG 2002 aufzeichnungspflichtige Abfallsammler und -behandler.

(2) Nicht dieser Verordnung unterliegen:

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 2 Gegenstand

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 3 AbfallbilanzV in einfachen Worten?

§ 3 AbfallbilanzV ordnet ein, für wen oder für welche Sachverhalte die Rechtsvorschrift gilt.

Für wen ist § 3 AbfallbilanzV relevant?

Für gemäß § 17 AWG 2002 aufzeichnungspflichtige Abfallsammler und -behandler.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2009 bis laufend.

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Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
15. April 2021
Fassung seit
1. Januar 2009
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
6. Oktober 2026 12:59
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Verweise

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