Art. 148i
Art. 148i
Fassung: 12. Juni 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 148i B-VG?
- KernaussageArt. 148i B-VG behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 148i B-VG in einfachen Worten?
Art. 148i B-VG behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 12. Juni 2026 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 11. Juni 2026
- Fassung seit
- 12. Juni 2026
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 10:03
Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 41/2026 (NR: GP XXVIII IA 765/A AB 488 S. 77. BR: 11812 AB 11819 S. 991.)
- BGBl. I Nr. 89/2024 (NR: GP XXVII IA 4013/A AB 2701 S. 270. BR: AB 11590 S. 969.)
- BGBl. I Nr. 88/2024 (NR: GP XXVII IA 4099/A AB 2702 S. 270. BR: AB 11591 S. 969.)
- BGBl. I Nr. 68/2024 (NR: GP XXVII IA 3848/A AB 2593 S. 268. BR: AB 11513 S. 968.)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Rückverweise
Gesetze
GeV der VA 2026 · Geschäftsverteilung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen und des Menschenrechtsbeirates§ 3KurztitelKundmachungsorganTypGeschäftsverteilung§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAbkürzungGeV der VA 2026Index10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Text§ 3. Dem Volksanwalt Dr. Christoph Luisser obliegen:(1) Die Aufgaben der Volksanwaltschaft, die ihrem sachlichen Inhalt nach in den Wirkungsbereich nachstehender Bundesministerien fallen:(2) Die Aufgaben der Volksanwaltschaft, die nachstehende...
GeV der VA 2026 · Geschäftsverteilung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen und des Menschenrechtsbeirates§ 4KurztitelKundmachungsorganTypGeschäftsverteilung§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAbkürzungGeV der VA 2026Index10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Text§ 4. Der Volksanwältin Gabriela Schwarz obliegen:(1) Die Aufgaben der Volksanwaltschaft, die ihrem sachlichen Inhalt nach in den Wirkungsbereich nachstehender Bundesministerien fallen:(2) Die Aufgaben der Volksanwaltschaft, die nachstehende Angelegenheiten...
GeV der VA 2026 · Geschäftsverteilung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen und des Menschenrechtsbeirates§ 5KurztitelKundmachungsorganTypGeschäftsverteilung§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAbkürzungGeV der VA 2026Index10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Text§ 5. Dem Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz obliegen:(1) Die Aufgaben der Volksanwaltschaft, die ihrem sachlichen Inhalt nach in den Wirkungsbereich nachstehender Bundesministerien fallen:(2) Die Aufgaben der Volksanwaltschaft, die nachstehende...