Anl. 4
Anl. 4 Anlage IV.
Fassung: 3. Januar 1960 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 4 Zweites Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetz?
- KernaussageAnl. 4 Zweites Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetz behandelt "Anlage IV." und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Schmidhütte Krems, Schmid Co. Kommanditgesellschaft, Wien
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Anlage IV.
Schmidhütte Krems, Schmid Co. Kommanditgesellschaft, Wien,
Schmidhütte Liezen, Schmid Co. Kommanditgesellschaft Liezen,
Betrieb Kohlenbergbau Grünbach der „Sirius-Grünbach“ Aktiengesellschaft für Industrie und Steinkohlenbergbau, Wien,
Gewerkschaft „Schwazer Bergwerks-Verein“, Schwaz.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 4 Zweites Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetz in einfachen Worten?
Anl. 4 Zweites Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetz behandelt "Anlage IV." und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 3. Januar 1960 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 15. April 2015
- Fassung seit
- 3. Januar 1960
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 30. August 2026 14:02
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 100/2003 (NR: GP XXII RV 93 AB 243 S. 35. BR: 6872 AB 6886 S. 702.)
- BGBl. Nr. 532/1993 (NR: GP XVIII RV 1130 AB 1170 S. 127. BR: AB 4571 S. 573.)
- BGBl. Nr. 325/1986 (NR: GP XVI RV 934 AB 980 S. 143. BR: 3131 AB 3134 S. 477.)
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