§ 7
§ 7 Inhaltsvielfalts-Förderung
Fassung: 23. Dezember 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 7 QJF-G?
- Kernaussage§ 7 QJF-G behandelt "Inhaltsvielfalts-Förderung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 16/01 Medien, Presseförderung
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
3. Abschnitt
Inhaltsvielfalts-Förderung
Regionale Berichterstattung
§ 7. Zur Stärkung des Regionalbezugs können Medieninhaber, in deren Tages-, Wochenzeitungen, Online-Medien oder Magazinen die originäre Lokal- und Regionalberichterstattung auf Basis eigenproduzierter Beiträge im Jahresdurchschnitt betrachtet zumindest 20 vH des redaktionellen Inhaltes ausmacht, eine Förderung erhalten. Medieninhabern können dazu 20 vH des dem jeweiligen Medium zugesprochenen Grundbetrages (§ 6 Abs. 3) jährlich gewährt werden. In die Berechnung des im ersten Satz genannten Vomhundertsatzes nicht einzubeziehen sind Inhalte entgeltlicher Veröffentlichungen insbesondere auch in Form von Medienkooperationen, Touristeninformationen und die bloße Übernahme und Zusammenstellung von Agenturmeldungen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7 QJF-G in einfachen Worten?
§ 7 QJF-G behandelt "Inhaltsvielfalts-Förderung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 23. Dezember 2023 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 6. Februar 2024
- Fassung seit
- 23. Dezember 2023
- Fassung bis
- laufend
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Verweise
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